Allgemeine Geschäftsbedingungen der Planet Arcade GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Planet Arcade GmbH (nachfolgend: „Planet Arcade“) und allen Spielgästen in den von Planet Arcade in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Spieleinrichtungen.

Andere als diese Vertragsbedingungen bestehen nicht. Individualvereinbarungen mit Spielgästen werden nicht getroffen; soweit – abweichend hiervon – Individualvereinbarungen bestehen, haben diese Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Teilnahme am Spielbetrieb

  1. Am Spielbetrieb in den von Planet Arcade betriebenen Einrichtungen können volljährige und damit geschäftsfähige Personen teilnehmen. Planet Arcade übt in den zum Betrieb ihrer Einrichtungen genutzten Räumen das Hausrecht aus und behält sich vor, einzelne Personen vom Spielbetrieb auszuschließen. Der Ausschluss vom Spielbetrieb bedarf keiner Begründung. Planet Arcade behält sich ferner vor, in begründeten Einzelfällen Hausverbote auszusprechen.
  1. Beschränkt geschäftsfähige Personen (Minderjährige zwischen Vollendung des 7. Lebensjahres und vor Vollendung des 18.- Lebensjahres) benötigen für die Teilnahme am Spiel und die damit einhergehenden Vertragsabschlüsse die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. ihrer Eltern). Die Erteilung der Einwilligung ist auf Verlangen nachzuweisen.
  1. Planet Arcade ist berechtigt, von Spielgästen einen Altersnachweis zu verlangen.

§ 3 Guthabenkarten

  1. Zur Teilnahme am Spiel und zur Aktivierung der einzelnen Spielgeräte benötigen Spielgäste eine Guthabenkarte. Diese Guthabenkarte kann in der jeweiligen Einrichtung an Verkaufsautomaten erworben werden.
  1. Das eingezahlte Geld wird in Punkte umgerechnet und auf der Guthabenkarte in Punkten gespeichert. Der hierfür geltende Umrechnungsschlüssel ist dem Kassenautomat zu entnehmen.
  1. Mit dem sodann auf der Guthabenkarte abgespeicherten Punkteguthaben können die einzelnen Spiele aktiviert werden. Zur Teilnahme an unterschiedlichen Spielen wird eine unterschiedliche Menge an Punkten von der Guthabenkarte abgebucht.
  1. Eine Rückbuchung des auf der Guthabenkarte gespeicherten Punkteguthabens in Bargeld („Rückumtausch“) ist ausgeschlossen. Ein nicht verbrauchtes Punkteguthaben verbleibt auf der Karte und kann bei zukünftigen Spielvorgängen verbraucht werden.
  1. Die Guthabenkarte ist nicht personengebunden und übertragbar. Mit dem auf einer Karte aufgebuchten Punkteguthaben können daher auch andere Personen spielen. Jeder Spielgast ist verpflichtet, seine Guthabenkarte sorgfältig aufzubewahren. Planet Arcade haftet nicht bei einem Verlust der Karte. Gleiches gilt für den Fall, dass der Spielgast seine Guthabenkarte so beschädigt, dass diese ihre Brauchbarkeit verliert, etwa weil sie physisch beschädigt oder ihre Lesbarkeit eingeschränkt oder aufgehoben ist.
  1. Die Guthabenkarte ist wiederverwendbar. Nach Verbrauch eines Punkteguthabens können durch Bargeldeinzahlung weitere Punkteguthaben aufgebucht werden.
  1. Nicht verbrauchte Punkteguthaben verjähren in einer Frist von drei Jahren nach Aufbuchung des Punkteguthabens. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das nicht verbrauchte Punkteguthaben aufgebucht wurde.

§ 4 Punktebonus

  1. Spielgäste erhalten nach Aufbuchung eines Punkteguthabens auf die Guthabenkarte einen Punktebonus in Gestalt eines Sachwertes.
  1. Die dem jeweiligen Punkteguthaben zugeordneten Sachwerte sind in den von Planet Arcade betriebenen Einrichtungen ausgestellt.
  1. Für die Zuwendungen des Sachwertes ist das Punkteguthaben auf einer Guthabenkarte maßgeblich.
  1. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sachwert existiert nicht. Planet Arcade ist berechtigt, die einzelnen Punkteguthaben zugeordneten Sachwerte zu verändern. Sachwerte werden nur gewährt, solange der Vorrat reicht.

§ 5 keine Gewinne an den Spielgeräten

  1. Die in den von Planet Arcade betriebenen Einrichtungen vorhandenen Spielgeräte dienen ausschließlich der Unterhaltung. Beim Spiel an diesen Geräten können Gewinne nicht erzielt werden. Insbesondere erfolgt weder eine Gutschrift von Punkten oder anderen vergleichbaren Einheiten auf den zur Aktivierung des jeweiligen Spiels benötigten Guthabenkarten. Die Guthabenkarten dienen ausschließlich der Bezahlung des einzelnen Spielvorgangs.
  1. Auch die gegen den aufgeladenen Punktebonus gewährten Sachwerte stehen in keinem Zusammenhang mit Erfolg oder Misserfolg des einzelnen Spiels. Diese Sachwerte werden hiervon unabhängig ausschließlich unter Berücksichtigung des aufgeladenen Punkteguthabens gewährt.

§ 6 Salvatorische Klausel

  1. Die Nichtigkeit einer einzelnen Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
  1. Soweit eine Regelung dieser AGB unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die entsprechend gesetzliche Reglung.